Strafrecht

In kaum einem anderen Rechtsgebiet ist die Existenz des freien Menschen mehr gefährdet als im Strafrecht.

Lassen Sie sich von einem Experten durch das Strafverfahren begleiten.

jetzt anrufen: 0611 / 50 45 976

Wann brauche ich einen Strafverteidiger?

Mit Strafrecht werden Sie konfrontiert, wenn Ihnen von Ermittlungsbehörden der Vorwurf einer Straftat gemacht wird. Dann benötigen Sie einen guten Strafverteidiger.

Warum einen Fachanwalt für Strafrecht?

Fachanwälte im Strafrecht verfügen über eine fachliche Spezialisierung sowohl im Strafrecht wie auch im Strafprozessrech. Diese Kenntnisse haben sie im Rahmen der zusätzlichen Fachanwaltsausbildung erworben. Zudem werden diese speziellen Kenntnisse durch vielfältige praktische Erfahrungen untermauert. So zeichnet sich ein Fachanwalt für Strafrecht nicht nur durch bestandene schriftliche Prüfungen aus, sondern muss zusätzlich zum Erwerb des Titels "Fachanwalt" in mindestens 60 persönlich und weisungsfrei bearbeitete Fälle im Strafrecht  nachweisen.

Der Fachanwalt ist außerdem nach der Berufsordnung für Fachanwälte verpflichtet, jährlich fortlaufend Fortbildungen im Strafrecht zu absolvieren, um die Berechtigung zum Tragen der Bezeichnung „Fachanwalt“ zu erhalten und nicht zu verlieren.


Als Fachanwalt für Strafrecht berate, begleite und verteidige ich Sie auf höchstem fachlichen Niveau und mit meinem ganzen Engagement im Strafverfahren, vom Beginn der Ermittlungen bis zum Abschluss des Verfahrens. Mit meiner jahrelangen Erfahrung als Strafverteidiger stehe ich Ihnen so umfassend zur Seite.

Meine Schwerpunkte im Strafrecht

  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Kapitalstrafsachen
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Revisionsrecht

Wie läuft das Strafverfahren ab?

Das Strafverfahren gliedert sich in


  • das Ermittlungsverfahren, das mit der Anklageerhebung, dem Erlass eines Strafbefehls oder auch der Verfahrenseinstellung enden kann.
  • das Zwischenverfahren, in dem das zuständige Gericht die Zulassung der Anklage prüft.
  • das Hauptverfahren, in dem es zu einer ein- oder mehrtägigen Beweisaufnahme kommt.
  • Berufungs- und/oder Revisionsinstanz, die sich nach einer Verurteilung anschließen kann.


Neben dem Fall Ihrer Verhaftung bekommen Sie von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Sie in der Regel durch Durchsuchungen oder durch eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung etwas mit.


Ab hier stellt sich zugleich und sofort die Frage nach der für Sie günstigsten Weichenstellung für das weitere Verfahren. Das werden Sie alleine kaum schaffen. Nur Ihr Verteidiger enthält Akteineinsicht in die Ermittlungsakten und damit genaue Kenntnis von dem, was Ihnen vorgeworfen wird.  Zentrale Fragen sind z.B.:


  • Was wird mir konkret vorgeworfen?
  • Wie kann ich mich am sinnvollsten gegen den Vorwurf verteidigen?
  • Welche Strafe kann mich schlimmstenfalls erwarten?
  • Auf welche weiteren (wirtschaftlichen) Folgen muss ich mich vorbereiten?


Genau hier kann ich Sie mit meiner Prozesserfahrung und meinem

Fachwissen beraten und begleiten.


Was sind die Folgen des Strafverfahrens?

Ein Hauptverfahren vor Gericht endet im günstigsten Fall mit einem Freispruch, einer Verfahrenseinstellung oder auch einer Verurteilung unter Strafvorbehalt. Andernfalls erfolgt die Verurteilung zu einer Geld- und/oder Freiheitsstrafe, bei letzterer kann bei einer Veurteilung zu nicht mehr als zwei Jahren die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden


Außerdem stehen häufig auch noch weitere Folgeverfahren in Zusammenhang mit dem Strafverfahren, wie z.B.:

  • Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen oder Schadensersatzansprüchen durch Nebenkläger im Verfahren oder getrennt auf dem Zivilrechtsweg
  • Einziehungsverfahren der Staatsanwaltschaft
  • dienstrechliche und/oder diszplinarrechtliche Verfahren


Hier vertrete ich Sie ebenfalls mit meiner breiten anwaltlichen Erfahrung.

Rechtsanwalt

Volkhard Schreiber


Fachanwalt für Strafrecht

lächelnder Mann im schwarzen Anzug mit Kravatte, Rechtsanwalt Volkhard Schreiber, Fachanwalt für Strafrecht, Wiesbaden

Notfallnummer im Strafrecht:

+49 / 173 / 7026 026


Mit der Notfallnummer können Sie mich

24 h / 7 Tage die Woche erreichen:


Was sind dringende Notfälle im Strafrecht?

  • Verhaftung
  • Hausdurchsuchung
  • Nach Alkohol- und/oder Drogenkonsum als Fahrzeugführer von der Polizei angehalten
  • Verkehrsunfallflucht mit Personenschaden

SR Schreiber & Rößler

Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft

Wiesbaden


Wir beraten Sie außerdem auch in diesen Rechtsgebieten:

Verkehrsstrafrecht verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrigkeitenrecht Verkehrsrecht Kauf-/Werk-/Vertragsrecht Familienrecht Immobilien-& WEG-Recht
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